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Langfristiger Aufenthalt - Erwerbstätigkeit und Studium

Erwerbstätigkeit

Above view of business people working with documents at meeting © colourbox.de

17.04.2026 - Artikel

Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Reisezweck (z.B. Erwerbstätigkeit und Studium). Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Beantragen Sie Ihr Visums in Islamabad ganz einfach online!

Make it in Germany

Bild zeigt eine Frau, die in die Kamera zeigt, sowie den Schriftzug
Make it in Germany © BMWi/colourbox.de

Fachkräfte aus aller Welt leisten einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft. Und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland als modernes Einwanderungsland auch eines der modernsten Einwanderungsrechte Europas.

Für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gibt es viele Möglichkeiten, zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen. Interessierten Fachkräften, insbesondere aus den Bereichen wie dem IT-Sektor, der Pflege oder dem Handwerk bietet Deutschland vielfältige Möglichkeiten, sich ein gutes Leben aufzubauen

Das Visumverfahren ist außerdem in vielen Fällen vereinfacht worden. Im Auslandsportal können Fachkräfte ihr Visum für Deutschland ganz einfach online beantragen.

Einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten finden Sie auf der Webseite make-it-in-germany.com.

Ausländische Fachkräfte müssen ihre berufliche Qualifikation frühzeitig vor der Visumsbeantragung in Deutschland anerkennen lassen. Informationen zur Anerkennung finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Antrag vorbereiten - Eine neue Art der Antragstellung

Laptop mit offener Webseite mit Text: Das Auslandsportal: Hier können Sie Dienstleistungen des Auswärtigen Amts online beantragen.
Auslandsportal © Auswärtiges Amt

Beantragen Sie Ihr Visum ab dem 01.06.2026 im Auslandsportal. Im Portal laden Sie Ihre Unterlagen einfach und sicher Schritt für Schritt hoch. Wir geben Ihnen online Rückmeldung, ob alles richtig und vollständig ist. Sobald Ihre Dokumente vollständig hochgeladen sind, können Sie sich eigenständig und nach Verfügbarkeit Ihres pakistanischen Einreisevisums einen Termin buchen. Gehen Sie somit optimal vorbereitet zu Ihrem Vor-Ort-Termin an der Visastelle Afghanistan in Islamabad. Das Auslandsportal bietet Ihnen ein schnelles und effizientes Verfahren zur Beantragung Ihres Visums. Wenn Sie Ihre Dokumente direkt vollständig hochladen, wird ihr Antrag voranging bearbeitet und sie erhalten einen schnelleren Termin.

Diese Visumanträge können Sie ab dem 01.06.2026 im Auslandsportal stellen:

  • Visum Blaue Karte (EU)
  • Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker
  • Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
  • Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
  • Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Visum Chancenkarte
  • Visum zum Studium
  • Visum zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, Suche nach einem Ausbildungsplatz

Sollten Sie sich im Vorfeld über die benötigten Dokumente zur Antragstellung informieren wollen, finden Sie hier weiterhin die passenden Merkblätter für Ihren Reisezweck:

Antrag stellen - Eine neue Art der Antragstellung

Um Ihren Antrag auf ein nationales Visum zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der Visastelle Afghanistan in Islamabad. Die Visastelle nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke. Ihr Reisepass wird für die Dauer des Verfahrens nicht einbehalten.

Persönliche Anreise in das Gastland ist erst unmittelbar zu ihrem bestätigten Termin erforderlich. Sofern Visa zum längeren Aufenthalt beantragt werden, ist die Anwesenheit im Gastland weder während des laufenden Visumverfahrens noch zur späteren Abholung des Visums, die i. d. R. durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren für ein nationales Visum betragen 75 Euro - in Pakistanische Rupien umgerechnet entspricht dies momentan 25.000,- PKR. Durch kurzfristige Fluktuationen des Wechselkurses kann der eigentliche Betrag leicht abweichen.

Bitte beachten Sie, dass nur Bargeldzahlung in PKR möglich ist.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visumerteilung

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie darüber informiert, Ihren Pass zur Abholung des Visums bereitzustellen.

Die Abholung des Visums muss durch den Antragsteller persönlich oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Zur Abholung muss immer der originale Reisepass jedes Antragstellers (auch aller minderjährigen Kinder), der zur Antragstellung genutzt wurde, vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt.

Wird eine Person zur Abholung des Visums bevollmächtigt, so muss diese folgende Dokumente (+ 1 jeweils eine Kopie) bei Abholung des Visums vorlegen:

Die Visumabholung für minderjährige Kinder ist durch einen Elternteil ohne Vollmacht oder eine dritte Person mit Vollmacht der Eltern möglich.

Vollmacht Passabholung
Vollmacht Passabholung Kind

Ablehnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren ist ab dem 01.07.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
  • Falls Ihr Visumantrag ab dem 01.07.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Die Botschaft wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.

Weitere Information zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie bitte sofort mitteilen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben. Vereinbaren Sie zeitnah nach Ihrer Einreise in Deutschland, zur Anmeldung beim zust. Einwohnermeldeamt sowie bei der Ausländerbehörde, zur Ausstellung des notwendigen Aufenthaltstitel, einen Termin.

Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Kontakt zur Visastelle in Islamabad

Die Visastelle Afghanistan in Islamabad können Sie jederzeit schnell und einfach über das Kontaktformular erreichen: Kontaktformular zur Visastelle für Afghanistan in Islamabad

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