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Visa und Einreise
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien! | ||
1. | Reisepass + 1 Farbkopie der laminierten Datenseite und aller Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. | Der Pass muss eine maschinenlesbare Zeile enthalten und zum Zeitpunkt der Visierung noch mindestens 90 Tage lang gültig sein. Achten Sie darauf, dass der Pass während des Verfahrens nicht abläuft. Wenn der Pass verlängert werden muss, muss die Verlängerung vor Ablauf des Passes erfolgen. Der Pass muss die Unterschrift / den Fingerabdruck des Passinhabers/ der Passinhaberin beinhalten. Pässe der Serie „TR“ und handgeschriebene Pässe werden nicht akzeptiert. |
2. | 1 nationales (VIDEX) Antragsformular mit Belehrung pro Antragsteller/-in | Füllen Sie den Antrag online aus. Danach drucken Sie alle Seiten aus, auch die Seite mit dem Barcode. Unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung nach § 54 AufenthG. Jeder Antragsteller/Jede Antragstellerin benötigt ein eigenes Antragsformular, auch Kinder. Antragsformulare von Kindern unter 18 Jahren müssen von beiden Elternteilen unterschrieben sein. |
3. | 2 Passfotos aller Antragsteller*innen | 2 identische Passfotos,
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4. | e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung aller Antragsteller/innen + 1 Farbkopie der Vorder- und Rückseite | Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller/innen vor. Wenn ein Reisepass auf der Grundlage einer alten Tazkira ausgestellt wurde, reichen Sie bitte auch diese Tazkira ein. |
5. | Grundsätzlich Schengen-Visa: 90,00 EUR (Erwachsene) 45,00 EUR (Kind) Grundsätzlich nationale Visa (längerfristiger Aufenthalt): 75,00 € (Erwachsene) 37,50 € (Kinder) | Zahlbar in der jeweiligen Landeswährung (PRK; INR oder IRR) ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen und EU-Bürgern sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Gebühr (sowie ggf. Auslagen für entstandene Telekommunikationskosten und die Urkundenüberprüfung, s.u.) werden keine weiteren Gebühren erhoben. |
6. | Ggf. Kopie der anwaltlichen Vollmacht | Bitte beachten Sie, dass Schreiben und Zustellungen stets an die beauftragten Anwälte geschickt werden |
7. | Ggf. weitere Unterlagen | Die oben sowie in den jeweiligen Merkblättern genannten Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte Urkunden vorzulegen (z.B. Abstammungs- oder Altersgutachten). Die Botschaft wird Sie hierzu gesondert nach Prüfung der Unterlagen auffordern. |
e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung aller Antragsteller/innen + 1 Farbkopie der Vorder- und Rückseite sowie 1 Kopie der Tazkira des Ehepartners/ der Ehepartnerin/ des Verlobten/ der Verlobten in Deutschland, sofern vorhanden. | Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller/innen vor. Wenn ein Reisepass auf der Grundlage einer alten Tazkira ausgestellt wurde, reichen Sie bitte auch diese Tazkira ein. | |
2. | Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung + 1 Farbkopie aller Seiten Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney / Proximity Letter genannt) + 1 Kopie Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch) + 1 Farbkopie | Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung („Nikkah“) und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Die Eheurkunde sollte Auskunft über alle vor der Ausstellung der Urkunde geborenen Kinder geben. Ist ein/e Ehepartner/in für die Eheschließung und Ausstellung der Eheurkunde aus Deutschland angereist, legen Sie hierfür Nachweise in Kopie (Stempel im Pass, Visum, Flugtickets oder Boardingkarten o.ä.) vor. |
3. | Falls die Eheschließung in Deutschland stattfinden soll: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung des deutschen Standesamts in Kopie + 1 Kopie sowie eine Ledigkeitsbescheinigung der/des Antragstellerin/s im Original + Übersetzung + 1 Farbkopie oder die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 2 BGB + 1 Kopie und in jedem Fall eine Verpflichtungserklärung des/ der in Deutschland befindlichen Verlobten gegenüber dem/ der antragstellenden Verlobten + 1 Kopie | Die Bescheinigung wird gem. § 13 Abs. 4 PStG vom Standesamt in Deutschland ausgestellt. Die Ledigkeitsbescheinigung wird vom afghanischen Gericht ausgestellt Die Befreiung wird vom zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt. |
4. | Aktuelles Sprachzertifikat Deutsch (Niveau A1 oder höher) + 1 Kopie | Das Zertifikat muss von einem ALTE zertifizierten Testanbieter (in Pakistan und Iran: Goethe-Institut oder ÖSD) ausgestellt worden sein. Das Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen an der Botschaft), sein Ob eine Ausnahme vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vorliegt, kann erst bei Antragstellung geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse“. |
5. | Bei Nachzug zum Ausländer: Kopie vom Pass und Kopie vom aktuell gültigen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) der/s Ehepartner/in/Verlobten Beim Nachzug zum/zur Deutschen: Kopie vom Pass oder Personalausweis des/der Ehepartners/ Ehepartnerin, des/ der Verlobten und in jedem Fall: Kopie der Meldebescheinigung des Ehepartners/Verlobten in Deutschland | Die Meldebescheinigung darf nicht älter als als 6 Monate, gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen an der Botschaft), sein. |
6. | Falls der/die Ehepartner/ Ehepartnerin, der/ die Verlobte als Flüchtling, Asylberechtigte(r) oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde: 1 Kopie des BAMF-Bescheid und, falls vorhanden: 1 Kopie der fristwahrenden Anzeige nach § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG in Kopie | Kopieren Sie den BAMF-Bescheid vollständig. Fristwahrende Anzeigen können online über die Website www.fap.diplo.de oder direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden. |
7. | Falls vorhanden: - Fotos von der Nikkah mit Datumsnachweis (Zeitstempel) in Kopie - Familienfotos in Kopie und Nachweis eines bestehenden Kontaktes zwischen der in Deutschland befindlichen Person und der antragstellenden Person (in Kopie) | Legen Sie Familienfotos aus unterschiedlichen Zeiten, Lebensabschnitten und von verschiedenen Ereignissen/Anlässen vor. Chatverläufe/ Anrufprotokolle (mit Datumsangabe!) von mindestens 5 verschiedenen Tagen in den letzten zwei Monaten vor Antragstellung. |
1. | Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder deutscher Sprache im Original + 3 Kopien sowie Nachweise über Ihre Bildungsabschlüsse im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien | Bitte stellen Sie Ihren bisherigen beruflichen Werdegang dar und Ihre Motivation, weshalb Sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Hierzu zählen der Schulabschluss, Bachelor- oder Masterabschlüsse, Diplome und sonstige Zertifikate. Bitte beachten Sie: wenn Sie auf Grundlage des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland einreisen wollen, muss Ihr Bildungsabschluss vorab in Deutschland anerkannt worden sein und die Anerkennung zusammen mit dem Visumsantrag vorgelegt werden. |
2. | Nachweis über das Arbeitsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrags in Kopie + 3 Kopien | Der Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Zeitpunkt des Beginns und die Dauer des Arbeitsverhältnisses Bruttogehalt Beschreibung der Tätigkeit Handelsregisternummer des Unternehmens Kontaktdaten des Arbeitgebers |
3. | Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse durch Zertifikate im Original + 3 Kopien | Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist ausschließlich durch Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V. oder des TestDaf-Instituts e.V. möglich. Sprachprüfungen können beispielsweise in Indien oder Pakistan abgelegt werden. Der Nachweis von Englischkenntnissen ist ausschließlich durch TOEFL oder IELTS möglich. Andere Sprachzertifikate werden nicht akzeptiert. |
pro Kind: 1 nationales (Videx) Antragsformular mit Belehrung Sofern zutreffend: Nachweis eines bereits gestellten fristwahrenden formlosen Antrags (Ausdruck der E-Mail, mit der der Antrag gestellt wurde) | Füllen Sie den Antrag online aus. Danach drucken Sie alle Seiten aus, auch die Seite mit dem Barcode. Unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung nach § 54 AufenthG. Jedes Kind benötigt ein eigenes Antragsformular. Antragsformulare von Kindern unter 18 Jahre müssen von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Ist ein Elternteil verstorben, dann legen Sie bitte die Sterbeurkunde im Original mit Übersetzung und einer Kopie vor. | |
2. | Für jedes Antragsformular: 2 aktuelle Passfotos des Kindes + 2 aktuelle Passfotos des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgt |
Eine Foto-Mustertafel finden Sie online auf der Internetseite der Bundesdruckerei. |
3. | Für jedes Kind: Reisepass + 1 Kopie der laminierten Datenseite und aller Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten | Der Pass muss eine maschinenlesbare Zeile enthalten und zum Zeitpunkt der Visierung noch mindestens 90 Tage lang gültig sein. Achten Sie darauf, dass der Pass während des Verfahrens nicht abläuft. Wenn der Pass verlängert werden muss, muss die Verlängerung vor Ablauf des Passes erfolgen. |
4. | Für jedes Kind: e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung + 1 Kopie der Vorder- und Rückseite sowie 1 Kopie der Tazkira des Elternteils in Deutschland + Übersetzung, sofern vorhanden | Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller/-innen vor. Wenn ein Reisepass auf der Grundlage einer alten Tazkira ausgestellt wurde, reichen Sie bitte auch diese Tazkira ein. |
5. | Für jedes Kind: Geburtsurkunde im Original + Übersetzung + 1 Kopie | |
6. | Heiratsurkunde der Eltern (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung + 1 Kopie aller Seiten Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney genannt) + Übersetzung + 1 Kopie Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original + Übersetzung + 1 Kopie | Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung („Nikkah“) und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Die Eheurkunde sollte Auskunft über alle vor der Ausstellung der Urkunde geborenen Kinder geben. |
7. |
| Die Erklärung wird in der Visastelle von dem Elternteil, der in Afghanistan verbleibt, persönlich unterschrieben. Die Sterbeurkunde muss eine Auflistung aller Erben enthalten. |
8. | Ggf. weitere Unterlagen zur Sorgerechtssituation + 1 Kopie | Gerichtsurteile, offizielle gerichtliche Erklärungen zur Vormundschaft und dem Aufenthalt des Kindes o.ä. |
9. | Kinder ab 16 Jahren: Ggf. Sprachzertifikat C1 in Kopie | Kinder von Ausländern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die nicht gemeinsam mit dem allein Sorgeberechtigten nach Deutschland ziehen, müssen ein Sprachzertifikat der Stufe C1 vorlegen. Das Zertifikat muss von einem ALTE zertifizierten Testanbieter (in Pakistan oder Iran: Goethe-Institut oder ÖSD) ausgestellt worden sein. Das Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen bei der Botschaft) sein. Ob eine Ausnahme vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse der Stufe C1 vorliegt, kann erst bei Antragstellung geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Erwerb deutscher Sprachkenntnisse“. |
10. | Bei Nachzug zum Ausländer/zur Ausländerin: 1 Kopie vom Pass und 1 Kopie vom aktuell gültigen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) des Elternteils in Deutschland Beim Nachzug zum/zur Deutschen: 1 Kopie vom Pass oder Personalausweis des Elternteils in Deutschland | Wenn der/die Familienangehörige in Deutschland nicht ein Elternteil, sondern ein Geschwisterkind ist, legen Sie Kopien seines Passes und seines Aufenthaltstitels vor. |
11. | Kopie der Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland | Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen bei der Botschaft) ein. |
12. | Falls der Elternteil als Flüchtling, Asylberechtigte(r) oder subsidiär Schutzberechtigte(r) anerkannt wurde: 1 Kopie des BAMF-Bescheids und, falls vorhanden: 1 Kopie der fristwahrenden Anzeige nach § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG in Kopie | Kopieren Sie den BAMF-Bescheid vollständig. Fristwahrende Anzeigen können online über die Webseite www.fap.diplo.de oder direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden. |
1. | Personenstandsurkunden und sonstige Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses zu dem/der in Deutschland lebenden Familienangehörigen im Original + Übersetzung + 1 Kopie | Bitte reichen Sie alle Unterlagen ein, die eine Verwandtschaft zu der Person belegen, zu der Sie nachziehen möchten (z. B. in Form von e-Tazkira, Eheurkunden usw.). Das Verwandtschaftsverhältnis muss lückenlos nachgewiesen werden. Beim Nachzug erwachsener Kinder ist auch die Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. Ort, genaues Datum der Eheschließung („Nikkah“) und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Die Eheurkunde sollte Auskunft über alle vor der Ausstellung der Urkunde geborenen Kinder geben. Beim Nachzug minderjähriger Kinder zu einem/einer Angehörigen, der/die nicht Elternteil ist, muss auch das Versterben/die Verschollenheit der Eltern nachgewiesen werden (Sterbeurkunden, gerichtliche Feststellung der Verschollenheit etc.). |
2. | Begleitschreiben sowie ausführliche, aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe für den Nachzug hervorgehen im Original + Übersetzung + 1 Kopie | Legen Sie anhand geeigneter Urkunden und einem ausführlichen Begleitschreiben dar, warum gerade bei Ihnen eine außergewöhnliche Härte vorliegt, d. h. aus welchem Grund ein Nachzug zu Ihrem Familienangehörigen in Deutschland zwingend notwendig ist. Ist der/die Antragsteller/-in z. B. krank oder pflegebedürftig, legen Sie aussagekräftige und aktuelle ärztliche Atteste vor. Ist der/die Familienangehörige in Deutschland z. B. auf die Pflege des Antragstellers/der Antragstellerin angewiesen, legen Sie aussagekräftige medizinische Befunde des/der Angehörigen vor. Wichtig ist die ausführliche Darlegung des individuellen Einzelfalls. |
3. |
| Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen bei der Botschaft) ein. |
1. |
Nachweis eines bereits gestellten fristwahrenden formlosen Antrags (Ausdruck der E-Mail, mit der der Antrag gestellt wurde)en Antrags (Ausdruck der E-Mail, mit der der Antrag gestellt wurde). | |
2. | Für jedes Antragsformular: 2 aktuelle Passfotos des Elternteils 2 aktuelle Passfotos des Kindes, zu dem der Nachzug erfolgt | - jeweils 2 identische Passfotos Eine Foto-Mustertafel finden Sie online auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren |
3. | e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung jedes Elternteils + 1 Kopie der Vorder- und Rückseite sowie 1 Kopie der Tazkira des Kindes in Deutschland + Übersetzung, sofern vorhanden | Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller/-innen vor. Wenn ein Reisepass auf der Grundlage einer alten Tazkira ausgestellt wurde, reichen Sie bitte auch diese Tazkira ein. |
4. | Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung + 1 Kopie aller Seiten Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney genannt) + Übersetzung + 1 Kopie Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners/der vorherigen Ehepartnerin im Original + Übersetzung + 1 Kopie | Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung („Nikkah“) und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Die Eheurkunde sollte Auskunft über alle vor der Ausstellung der Urkunde geborenen Kinder geben. |
5. | 1 Kopie des Passes, 1 Kopie des aktuell gültigen Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite), 1 Kopie der Geburtsurkunde + Übersetzung und 1 Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Kindes | Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen bei der Botschaft) ein. |
6. | 1 Kopie des BAMF-Bescheids des Kindes zur Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter | Kopieren Sie den BAMF-Bescheid vollständig. |
1. | Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder deutscher Sprache im Original + 3 Kopien sowie Nachweise über Ihre bisherigen Bildungsabschlüsse im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien | Bitte stellen Sie Ihren bisherigen schulischen oder akademischen Werdegang dar und Ihre Motivation, weshalb Sie in Deutschland studieren oder einen Sprachkurs absolvieren möchten. Hierzu zählen der Schulabschluss, Bachelor- oder Masterabschlüsse, Diplome und sonstige Zertifikate. |
2. | Zulassungsbescheid oder Bewerber-Bestätigung der deutschen Universität in Kopie oder bei Sprachkurs: Anmelde- und Zahlungsbestätigung der | Sofern das Erststudium in Deutschland absolviert werden soll, genügt auch eine Bewerber-Bestätigung. Ist ein weiterführendes Studium beabsichtigt (z.B. Masterstudium oder Promotion), so ist der Zulassungsbescheid der Universität vorzulegen. Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche handeln. Dieser muss zudem auf das Erreichen einer bestimmten Sprachstufe gerichtet sein. |
3. | Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts und Studiums in Deutschland in Kopie + 3 weitere Kopien | Die Finanzierung kann beispielsweise anhand einer förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG oder anhand eines Sperrkontos mit einem Verfügungsrahmen von mindestens 992,00 Euro monatlich nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. |
4. | Ggf. Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien aller Seiten Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien | Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5- Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (DIN A4- Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte ist die öffentliche Vollmachtsurkunde (Power of Attorney oder auch Proximity Letter genannt) beizufügen (+ 3 Kopien) |