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Visa und Einreise
Berufsausbildung/ Blaue Karte/ Fachkraft akademische Berufsausbildung / Fachkraft Ausbildung
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome etc. müssen im Original vorgelegt werden. Die Originaldokumente werden nach Prüfung wieder zurückgereicht.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggf. durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Make it in Germany
Unterlagen die grundsätzlich einzureichen sind:
- Ein Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ein aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass mit mind. 6 Monaten Restgültigkeit, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten
- Einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Visumgebühr in Höhe von 75,- € in PKR.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original
- Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses im Original + 1 Kopie
Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Pflegeberufe; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original (z. B. für medizinische Berufe)
Näheres zum Thema Anerkennung auf Anerkennung in Deutschland
- Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht)
- (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original
- Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original + 1 Kopie
- Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
Ein Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)
Näheres zum Thema Anerkennung auf Anerkennung in Deutschland
- Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original (nur sofern das Gehalt nicht mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung deckt)
- (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz: Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original
- Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original + 1 Kopie
- Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
Ein Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist).Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation). Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland
- (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) im Original + 1 Kopie
- Kopie des Ausbildungsplans
- Sofern nicht bereits von der Bildungseinrichtung bestätigt:
Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierte Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2) durch Sprachzertifikat eines anerkannten Sprachtesters
oder
Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs und Entrichtung Kursgebühren - Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 752 € netto/ 939 € brutto (ab 01.01.25: 959 € brutto) pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss die der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.
- Finanzierung:
- (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine geeignete private Krankenversicherung (Incoming-Krankenversicherung) abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt.