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Merkblatt „Visum zur Erwerbstätigkeit“

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

27.01.2025 - Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Unterlagen in der beschriebenen Form vorlegen.

Lassen Sie keine Dokumente aus und vergessen Sie die notwendigen Übersetzungen und Kopien nicht. Sollten weitere, hier nicht genannte Unterlagen angefordert werden müssen oder aber Unterlagen fehlen, werden Sie bei Antragstellung darauf hingewiesen.

Die Botschaft muss in der Regel die Ausländerbehörde beteiligen, die Bearbeitungszeit beträgt daher mindestens sechs Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit unbedingt von Nachfragen ab, um das Verfahren nicht weiter zu verzögern.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien
Reisepass + 3 Kopien (alle relevanten Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten)Reisepässe der Serie „TR“ werden nicht akzeptiert. Der Pass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten. Der Pass muss zudem mindestens zwei leere Seiten aufweisen und die Unterschrift des Passinhabers beinhalten. Es werden nur maschinenlesbare Pässe akzeptiert, keine handgeschriebenen.
2.
3 Antragsformulare pro
Antragsteller*in (auch Kinder)
In Deutsch oder Englisch in Druckbuchstaben oder
Maschinenschrift, vollständig ausgefüllt und
eigenhändig unterschrieben oder mit Fingerabdruck
versehen. Antragsformulare von Minderjährigen
müssen von beiden Eltern unterschrieben sein.
Antragsformulare stehen kostenlos zum Download
auf der Website der Botschaft Kabul bereit.
3. 3 Passfotos aller Antragsteller*innen (auch Kinder)3 identische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Frontalaufnahme, biometrisch, Maße 35 x 45mm. Weitere Informationen können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden
4. Tazkira im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien der Vorder- und RückseiteIdentitätspapier „Tazkira“ aller Antragsteller, und falls vorhanden, des Ehepartners und aller Kinder. Der hier eingetragene Nachname und das Geburtsdatum müssen mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen, anderenfalls müssen Pass oder Tazkira korrigiert werden
5.

Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien aller Seiten

Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien

Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5- Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (DIN A4- Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte ist die öffentliche Vollmachtsurkunde (Power of Attorney oder auch Proximity Letter genannt) beizufügen (+ 3 Kopien).
6.

Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder deutscher Sprache im Original + 3 Kopien

sowie Nachweise über Ihre Bildungsabschlüsse im Original inkl. Übersetzung (englisch oder deutsch) + 3 Kopien

Bitte stellen Sie Ihren bisherigen beruflichen Werdegang dar und Ihre Motivation, weshalb Sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen. Hierzu zählen der Schulabschluss, Bachelor- oder Masterabschlüsse, Diplome und sonstige Zertifikate.

Bitte beachten Sie: wenn Sie auf Grundlage des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland einreisen wollen, muss Ihr Bildungsabschluss vorab in Deutschland anerkannt worden sein und die Anerkennung zusammen mit dem Visumsantrag vorgelegt werden.

7. Nachweis über das Arbeitsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrags in Kopie + 3 Kopien

Der Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

 Zeitpunkt des Beginns und die Dauer des Arbeitsverhältnisses

 Bruttogehalt

 Beschreibung der Tätigkeit

 Handelsregisternummer des Unternehmens

 Kontaktdaten des Arbeitgebers

8. Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse durch Zertifikate im Original + 3 KopienDer Nachweis von Deutschkenntnissen ist ausschließlich durch Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V. oder des TestDaf-Instituts e.V. möglich. Sprachprüfungen können beispielsweise in Indien oder Pakistan abgelegt werden. Der Nachweis von Englischkenntnissen ist ausschließlich durch TOEFL oder IELTS möglich. Andere Sprachzertifikate werden nicht akzeptiert.
9. Visumgebühr in Höhe von 75,00 EUR (pro Erwachsenen) bzw. 37,50 EUR (pro Kindzahlbar in der jeweiligen Landeswährung (PRK oder INR) ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen und EU-Bürgern sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Gebühr (sowie ggf. Auslagen für entstandene Telekommunikationskosten und die Urkundenüberprüfung, s.u.) werden keine weiteren Gebühren erhoben.
10. Ggf. weitere UnterlagenDie vorgenannten Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte Unterlagen vorzulegen. Die Botschaft wird Sie hierzu beraten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen nachzureichen sind.
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