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Merkblatt zum Nachzug sonstiger Familienangehöriger

Antragsformular

Antragsformular, © Colourbox.de

16.12.2024 - Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch. Die Botschaft kann Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Ihr Antrag vollständig ist und alle Dokumente vorliegen. Sollten Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin in Deutschland für das Visumverfahren beauftragt haben, geben Sie bitte diese rechtliche Vertretung bei Antragsabgabe an.

Die Antragstellung muss bei der zuständigen Botschaft (Islamabad oder Teheran) erfolgen. Die Botschaft Teheran ist nur dann für die Antragsbearbeitung zuständig, wenn Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Iran nachweisen können.

  • Eine Antragstellung bei der Ausländerbehörde in Deutschland ist nicht möglich.

  • Bitte beachten Sie, dass eine fristwahrende Anzeige oder die Registrierung auf der Warteliste noch keinen Antrag darstellt.

  • Alle Antragsteller/-innen müssen persönlich vorsprechen. Minderjährige Kinder müssen bei Vorsprache von einem Elternteil oder offiziellen Vormund begleitet werden.

  • Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge. Dokumentenübersetzungen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

  • Alle Kopien müssen in Farbe im Format DIN A4 vorgelegt werden. Sie dürfen nicht geklammert, geheftet und geklebt sein. Die Kopien werden gescannt.

Die Vorlage ge- oder verfälschter Unterlagen führt zu einer Ablehnung des Antrags. Die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Mitarbeitenden der Botschaft ist strafbar und führt zu einer Ablehnung des Antrags.

Die Botschaft muss im Visumsverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab, um das Verfahren nicht zu verzögern.

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