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MERKBLATT : VISUM ZUM NACHZUG ZUM UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN AUSLÄNDER

13.12.2024 - Artikel

Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch. Die Botschaft kann Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Ihr Antrag vollständig ist und alle untenstehende Dokumente vorliegen. Die Bearbeitungsdauer ist von der Vollständigkeit der Unterlagen abhängig. Sollten Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin in Deutschland für das Visumverfahren beauftragt haben, geben Sie bitte diese rechtliche Vertretung bei Antragsabgabe ebenso an.

Ein Visum zum Nachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling in Deutschland können nur die Eltern des Flüchtlings beantragen.

Minderjährige Geschwisterkinder des Flüchtlings, die ebenso nachziehen wollen, müssen ein Visum zum Nachzug zu den mitreisenden Eltern beantragen. Bereiten Sie die Anträge der Geschwisterkinder gemäß Merkblatt „Kindernachzug“ vor.

Falls das unbegleitete minderjährige Kind in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, sind folgende Hinweise zu beachten:

Ist der Flüchtling im Asylverfahren volljährig geworden, muss die Beantragung des Visums innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des BAMF-Bescheids erfolgen.

Falls das unbegleitete minderjährige Kind in Deutschland als subsidiär Schutzberechtigte(r) anerkannt wurde, ist folgender Hinweis zu beachten:

Der Antrag auf Nachzug zum Kind muss vor Erreichen der Volljährigkeit gestellt werden. Sobald das subsidiär schutzberechtigte Kind volljährig geworden ist, ist kein Elternnachzug mehr möglich.

Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge. Dokumentenübersetzungen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

WICHTIG: Die Kopien müssen in Farbe im Format DIN A4 vorgelegt werden. Sie dürfen nicht geklammert, geheftet und geklebt sein. Die Kopien werden gescannt und zurückgegeben.

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