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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Verkehr, © Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Inhaber deutscher Fahrerlaubnisse (ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. des EU/EWR-Raumes) haben einen Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines durch eine deutsche Führerscheinstelle.
Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können keine Führerscheine ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle in Deutschland.
Grundsätzlich ist nach § 73 Abs. 3 FeV jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Empfohlen wird, sich zunächst an die für den letzten Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden, hilfsweise an die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde.
Die Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde aus Deutschland. Aufgrund der Schließung der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Kabul sind Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien etc.) und Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Erbausschlagungen etc.) in Kabul im Moment nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich für diesen Service an eine der umliegenden deutschen Auslandsvertretungen.
Internationale Führerscheine werden gem. § 8 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) auf Basis gültiger nationaler Führerscheine ausgestellt. Zuständig ist jeweils die letzte zuständige Behörde, d.h. die Behörde des letzten inländischen Wohnortes. Es gelten die Antragsbestimmungen für den regulären Führerschein