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Visum zum Kindernachzug

Kindernachzug Visa

Kindernachzug Visa, © GKSP/Canva.com

16.12.2024 - Artikel

Bitte Sie angegebenen Hinweise. Nur wenn Ihr Antrag vollständig und alle aufgeführten Dokumente vorliegen ist eine abschließende Bearbeitung möglich.

Sollten Sie einen Rechtsbeistand in Deutschland für das Visumverfahren beauftragt haben, geben Sie bitte diese rechtliche Vertretung bei Antragsabgabe an.

Ein Antrag auf Kindernachzug muss vor Erreichen der Volljährigkeit gestellt werden.

Wenn das minderjährige Kind bald volljährig wird und noch keinen Vorsprachetermin hat, stellen Sie so bald wie möglich einen formlosen, fristwahrenden Antrag auf Erhalt des Visums per E-Mail an die zuständige Botschaft im Iran oder in Pakistan. Der Antrag muss die Personaldaten des minderjährigen Kindes und die Personaldaten des Elternteils enthalten, zu dem der Nachzug erfolgen soll. Bitte beachten Sie, dass hieraus kein Anspruch auf einen bevorzugten Vorsprachetermin im Sinne eines Sondertermins entsteht.

  • Alle Kopien müssen in Farbe im Format DIN A4 vorgelegt werden. Sie dürfen nicht geklammert, geheftet und geklebt sein.

  • Die Kopien werden gescannt und zurückgegeben.

  • Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge. Dokumentenübersetzungen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

  • Das minderjährige Kind muss bei Vorsprache von einem Elternteil oder offiziellen Vormund begleitet werden.

Die Vorlage ge- oder verfälschter Unterlagen, die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Mitarbeitenden der Botschaft ist strafbar und führt zu der Ablehnung Ihres Antrags.

Die Botschaft muss im Visumsverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab, um das Verfahren nicht zu verzögern.

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