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Merkblatt zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung
Die Antragstellung muss bei der zuständigen Botschaft (Islamabad oder Teheran) erfolgen.
Die Botschaft Teheran ist nur dann für die Antragsbearbeitung zuständig, wenn Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Iran nachweisen können.
Eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine fristwahrende Anzeige oder die Registrierung auf der Warteliste noch keinen Antrag darstellt.
Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge. Dokumentenübersetzungen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.
Notwendige Unterlagen | Hinweise | |
1. | 1 nationales VIDEX- Antragsformular pro Antragsteller*in mit Belehrung | Füllen Sie den Antrag online aus. Danach drucken Sie alle Seiten aus, auch die Seite mit dem Barcode. Unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung nach § 54 AufenthG. Jeder Antragsteller/jede Antragstellerin benötigt ein eigenes Antragsformular. |
2. | Für jedes Antragsformular: 2 Passfotos des Antragstellers/ der Antragstellerin 2 Passfotos des Ehepartners/ der Ehepartnerin/ des Verlobten/ der Verlobten in Deutschland | - jeweils 2 identische Passfotos - nicht älter als 6 Monate - Frontalaufnahme - Biometrisch - Maße: 35 x 45 mm. Eine Foto-Mustertafel finden Sie online auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren. |
3. | Reisepass + 1 Farbkopie der laminierten Datenseite und aller Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. | Der Pass muss eine maschinenlesbare Zeile enthalten und zum Zeitpunkt der Visierung noch mindestens 90 Tage lang gültig sein. Achten Sie darauf, dass der Pass während des Verfahrens nicht abläuft. Wenn der Pass verlängert werden muss, muss die Verlängerung vor Ablauf des Passes erfolgen. Der Pass muss die Unterschrift / den Fingerabdruck des Passinhabers/ der Passinhaberin beinhalten. Pässe der Serie „TR“ und handgeschriebene Pässe werden nicht akzeptiert. |
4. | e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung aller Antragsteller/innen + 1 Farbkopie der Vorder- und Rückseite sowie 1 Kopie der Tazkira des Ehepartners/ der Ehepartnerin/ des Verlobten/ der Verlobten in Deutschland, sofern vorhanden. | Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller/innen vor. Wenn ein Reisepass auf der Grundlage einer alten Tazkira ausgestellt wurde, reichen Sie bitte auch diese Tazkira ein. |
5. | Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung + 1 Farbkopie aller Seiten Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney / Proximity Letter genannt) + 1 Kopie Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch) + 1 Farbkopie | Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung). Ort, genaues Datum der Eheschließung („Nikkah“) und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen. Die Eheurkunde sollte Auskunft über alle vor der Ausstellung der Urkunde geborenen Kinder geben. Ist ein/e Ehepartner/in für die Eheschließung und Ausstellung der Eheurkunde aus Deutschland angereist, legen Sie hierfür Nachweise in Kopie (Stempel im Pass, Visum, Flugtickets oder Boardingkarten o.ä.) vor. |
6. | Falls die Eheschließung in Deutschland stattfinden soll: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung des deutschen Standesamts in Kopie + 1 Kopie sowie Ledigkeitsbescheinigung der/des Antragstellerin/s im Original + Übersetzung + 1 Farbkopie oder Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 2 BGB + 1 Kopie und in jedem Fall eine Verpflichtungserklärung des/ der in Deutschland befindlichen Verlobten gegenüber dem/ der antragstellenden Verlobten + 1 Kopie | Die Bescheinigung wird gem. § 13 Abs. 4 PStG vom Standesamt in Deutschland ausgestellt. Die Ledigkeitsbescheinigung wird vom afghanischen Gericht ausgestellt Die Befreiung wird vom zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt. |
7. | Aktuelles Sprachzertifikat Deutsch (Niveau A1 oder höher) + 1 Kopie | Das Zertifikat muss von einem ALTE zertifizierten Testanbieter (in Pakistan und Iran: Goethe-Institut oder ÖSD) ausgestellt worden sein. Das Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen an der Botschaft), sein Ob eine Ausnahme vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vorliegt, kann erst bei Antragstellung geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse“. |
8. | Bei Nachzug zum Ausländer: Kopie vom Pass und Kopie vom aktuell gültigen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) der/s Ehepartner/in/Verlobten Beim Nachzug zum/zur Deutschen: Kopie vom Pass oder Personalausweis des/der Ehepartners/ Ehepartnerin, des/ der Verlobten und in jedem Fall: Kopie der Meldebescheinigung des Ehepartners/Verlobten in Deutschland |
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als als 6 Monate, gerechnet ab Antragstellungsdatum (Abgabe der Antragsunterlagen an der Botschaft), sein.
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9. | Falls der/die Ehepartner/ Ehepartnerin, der/ die Verlobte als Flüchtling, Asylberechtigte(r) oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde: 1 Kopie des BAMF-Bescheid und, falls vorhanden: 1 Kopie der fristwahrenden Anzeige nach § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG in Kopie | Kopieren Sie den BAMF-Bescheid vollständig. Fristwahrende Anzeigen können online über die Website www.fap.diplo.de oder direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden. |
10. | Falls vorhanden: - Fotos von der Nikkah mit Datumsnachweis (Zeitstempel) in Kopie - Familienfotos in Kopie und Nachweis eines bestehenden Kontaktes zwischen der in Deutschland befindlichen Person und der antragstellenden Person (in Kopie) | Legen Sie Familienfotos aus unterschiedlichen Zeiten, Lebensabschnitten und von verschiedenen Ereignissen/Anlässen vor. Chatverläufe/ Anrufprotokolle (mit Datumsangabe!) von mindestens 5 verschiedenen Tagen in den letzten zwei Monaten vor Antragstellung. |
11. | Visumgebühr in Höhe von 75 EUR (pro volljährige antragstellende Person | Zahlbar in der jeweiligen Landeswährung ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen und minderjährige Kinder von Deutschen sind von der Gebühr befreit. Ebenso sind Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigen Personen von der Visumgebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Visumgebühr werden keine weiteren Gebühren erhoben. Bei Antragsannahme durch einen externen Dienstleister fällt zusätzlich eine Service-Gebühr an. Den Betrag der Service Gebühr finden Sie auf der Internetseite des externen Dienstleisters und der Botschaft. |
12. | Ggf. Kopie der anwaltlichen Vollmacht | Bitte beachten Sie, dass Schreiben und Zustellungen stets an die beauftragten Anwälte geschickt werden |
13. | Ggf. weitere Unterlagen | Die vorgenannten Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte Urkunden vorzulegen (z.B. Abstammungs- oder Altersgutachten). Die Botschaft wird Sie hierzu gesondert nach Prüfung der Unterlagen auffordern. |
Wichtige Hinweise:
Die Vorlage ge- oder verfälschter Unterlagen führt zu einer Ablehnung des Antrags. Die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft ist strafbar und führt zu einer Ablehnung des Antrags.