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Merkblatt zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung

22.11.2023 - Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch. Die Botschaft kann Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Ihr Antrag vollständig ist und alle untenstehende Dokumente vorliegen. Je vollständiger Ihr Antrag ist, desto schneller wird er bearbeitet.


Bitte legen Sie die unten gelisteten Unterlagen vor. Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.


Notwendige Unterlagen
Hinweise
1.

1 nationales VIDEX- Antragsformular pro Antragsteller*in mit Belehrung

Füllen Sie den Antrag online aus.

Danach drucken Sie alle Seiten aus, auch die Seite mit dem Barcode. Unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung nach § 54 AufenthG. Jeder Antragsteller benötigt ein eigenes Antragsformular.

Antragsformulare von Kindern unter 18 Jahre müssen von beiden Elternteilen unterschrieben sein.

2.Für jedes Antragsformular:
2 Passfotos des Antragstellers
2 Passfotos des Ehepartners/Verlobten in Deutschland

- jeweils 2 identische Passfotos

- nicht älter als 6 Monate

- Frontalaufnahme

- Biometrisch

- Maße: 35 x 45 mm.

Eine Foto-Mustertafel finden Sie online auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren.

3.

Reisepass

+ 1 Farbkopie der laminierten Datenseite und aller Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Der Pass muss eine maschinenlesbare Zeile enthalten und zum Zeitpunkt der Visierung noch mindestens 90 Tage lang gültig sein.

Achten Sie darauf, dass der Pass während des Verfahrens nicht abläuft. Wenn der Pass verlängert werden muss, muss die Verlängerung vor Ablauf des Passes erfolgen.

Der Pass muss die Unterschrift / den Fingerabdruck des Passinhabers beinhalten.

Pässe der Serie „TR“ und handgeschriebene Pässe werden nicht akzeptiert.

4.

e-Tazkira und/oder Papier-Tazkira im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch) aller Antragsteller und

+ 1 Farbkopie der Vorder- und Rückseite

sowie

1 Kopie der Tazkira des Ehepartners/Verlobten in Deutschland, sofern vorhanden.

Legen Sie die „e-Tazkira“ (Plastikkarte) und Papier-Tazkira aller Antragsteller vor.

Wenn ein Antragsteller mehrere Tazkiras hat, legen Sie alle in der Vergangenheit ausgestellten Tazkiras vor.

5.

Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch)

+ 1 Farbkopie aller Seiten

Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney / Proximity Letter genannt)

+ 1 Kopie

Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch)

+ 1 Farbkopie

Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung).

Ort, genaues Datum der Eheschließung und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen.

Wurde die Urkunde nach Geburt der Kinder ausgestellt, müssen darin alle Kinder aufgelistet sein.

Ist ein Ehepartner für die Ehe aus Deutschland angereist, legen Sie hierfür Nachweise (Stempel im Pass, Visum, Flugtickets oder Boardkarten) vor.

6.

Falls die Eheschließung in Deutschland stattfinden soll: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung des deutschen Standesamts in Kopie

+ 1 Kopie

sowie

Ledigkeitsbescheinigung der/des Antragstellers im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch)

+ 1 Farbkopie

oder

Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 BGB

+ 1 Kopie

Die Bescheinigung wird gem. § 13 Abs. 4 PStG vom Standesamt in Deutschland ausgestellt.





Die Ledigkeitsbescheinigung wird vom afghanischen Gericht ausgestellt (unmarried oder non-marriage certificate)





Die Befreiung wird vom zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt.

7.

Sprachzertifikat Deutsch A1 im Original

+ 1 Kopie

Das Zertifikat muss von einem ALTE zertifizierten Testanbieter (in Pakistan und Iran: Goethe-Institut oder ÖSD) ausgestellt worden sein.

Ob eine Ausnahme vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vorliegt, kann erst bei Antragstellung geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse“.

8.

Bei Nachzug zum Ausländer:

Kopie vom Pass und

Kopie vom Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) des Ehepartners/Verlobten

Beim Nachzug zum Deutschen:

Kopie vom Pass oder Personalausweis des Ehepartners/Verlobten

und in jedem Fall:

Kopie der Meldebescheinigung des Ehepartners/Verlobten in Deutschland










Die Meldebescheinigung soll bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.


9.

Falls der Ehepartner/Verlobte als Flüchtling, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurde:

1 Kopie des BAMF-Bescheid

und, falls vorhanden:

1 Kopie der fristwahrenden Anzeige nach § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG in Kopie

Kopieren Sie den BAMF-Bescheid vollständig.

Falls vorhanden, legen Sie auch die Kopie des Protokolls über die Befragung beim BAMF vor


Fristwahrende Anzeigen können online über die Website www.fap.diplo.de oder direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden.

10.

Falls vorhanden:

- Fotos von der Nikah mit Datumsnachweis (Zeitstempel)

- Familienfotos

Legen Sie Familienfotos aus unterschiedlichen Zeiten, Lebensabschnitten und von verschiedenen Ereignissen/Anlässen vor.

11.

Visumgebühr in Höhe von 75 EUR (pro volljährigem Antragsteller)

Zahlbar in der jeweiligen Landeswährung ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Minderjährige Kinder von Deutschen und EU-Bürgern sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Visumgebühr werden keine weiteren Gebühren erhoben.
Bei Antragsannahme durch einen externen Dienstleister fällt zusätzlich eine Service-Gebühr an. Den Betrag der Service Gebühr finden Sie auf der Internetseite des externen Dienstleisters und der Botschaft.

12.Ggf. Kopie der anwaltlichen Vollmacht
Bitte beachten Sie, dass Schreiben und Zustellungen stets an die beauftragten Anwälte geschickt werden

13.Ggf. weitere Unterlagen

Die vorgenannten Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte Urkunden vorzulegen (z.B. Abstammungs- oder Altersgutachten). Die Botschaft wird Sie hierzu gesondert nach Prüfung der Unterlagen auffordern.


Wichtige Hinweise:

Die Vorlage ge- oder verfälschter Unterlagen führt zu einer Ablehnung des Antrags. Die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft ist strafbar und führt zu einer Ablehnung des Antrags.


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