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Merkblatt zum Ehegattennachzug / zur Eheschließung

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

13.12.2024 - Artikel

Bitte beachten Sie die angegebenen Hinweise. Nur durch die Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die Bearbeitungsdauer nicht unnötig verlängert. Sollten Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin in Deutschland für das Visumverfahren beauftragt haben, geben Sie bitte diese rechtliche Vertretung bei Antragsabgabe an.

Bitte beachten Sie, dass eine fristwahrende Anzeige oder die Registrierung auf der Warteliste keinen Antrag darstellt.

  • Sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
  • Dokumentenübersetzungen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.
  • Alle Kopien müssen in Farbe und im Format DIN A4 vorgelegt werden.
  • Sie dürfen nicht geklammert, geheftet oder geklebt sein.
  • Kopien werden gescannt und wieder zurück gegeben.

Die Vorlage ge- oder verfälschter Unterlagen führt zu einer Ablehnung des Antrags. Die Bestechung oder der Versuch der Bestechung von Mitarbeitenden der Botschaft ist strafbar und führt zu einer Ablehnung des Antrags.

Die Botschaft muss im Visumsverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab, um das Verfahren nicht zu verzögern.

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