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Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage
Visa © GKSP/Canva.com
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Terminregistrierung
Für die Beantragung Ihres nationalen Visums ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache notwendig. Die Terminbuchung bzw. Registrierung auf der Warteliste zur Terminvergabe erfolgt über das Terminbuchungssystem der Visastellen. Registrieren Sie sich hier für Ihren Termin: Terminregistrierung
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Füllen Sie bitte das VIDEX Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie folgend je nach Reisezweck das passende Merkblatt erstellt:
- Nationale Visa: notwendige Antragsunterlagen ohne Visa für Fachkräfte (inkl. Familienzusammenführung)
- Nationale Visa: Fachkräfte/ Berufsausbildung
Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können Sie unter dem folgendem Link stellen: Fristwahrende Anzeigen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt ist. Die Antworten auf die meist gestellten Fragen finden Sie hier:
Registrierungen auf der Warteliste sowie bereits gestellte Anträge bleiben in dem Verfahrensstand, der zum Zeitpunkt der Aussetzung erreicht worden ist. Die Bearbeitung wird nach Ende der Aussetzung – vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen – wieder aufgenommen. Dazu ist kein Tätigwerden der antragstellenden Personen erforderlich.
Während des Aussetzungszeitraums sind keine neuen Registrierungen auf der Warteliste sowie keine Anträge nach § 36a AufenthG möglich.
Nach der neuen Gesetzeslage bleiben §§ 22 und 23 AufenthG unberührt. Über diese (Ausnahme-)Vorschriften bleibt es möglich, Härtefälle geltend zu machen. Dabei sind vor allem völkerrechtliche und dringende humanitäre Gründe i.S.d. § 22 S. 1 AufenthG bedeutsam, bei denen es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Bei der Bearbeitung von Härtefallanzeigen unterstützt die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen des seit Jahren erfolgreich etablierten Familienunterstützungs-programms (Family Assistance Programme – FAP). Härtefallanzeigen sind mit der Begründung, warum es sich um einen singulären Einzelfall handelt, ausschließlich per E-Mail ab dem 26.07.2025 zu richten an: info.fap.hardship@iom.int.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag auf ein nationales Visum zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung (alle Visakategorien außer Familienzusammenführung) oder dem externen Dienstleiter (nur Familienzusammenführung). Die Auslandsvertretung bzw. der externe Dienstleister nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke. Ihr Reisepass wird für die Dauer des Verfahrens nicht einbehalten.
Persönliche Anreise in das Gastland ist erst unmittelbar zu ihrem bestätigten Termin erforderlich. Sofern Visa zum längeren Aufenthalt beantragt werden, ist die Anwesenheit im Gastland weder während des laufenden Visumverfahrens noch zur späteren Abholung des Visums, die i. d. R. durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren für ein nationales Visum betragen 75 Euro - in Pakistanische Rupien umgerechnet entspricht dies momentan 25.000,- PKR. Durch kurzfristige Fluktuationen des Wechselkurses kann der eigentliche Betrag leicht abweichen.
Bitte beachten Sie, dass nur Bargeldzahlung in PKR möglich ist.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Visumerteilung
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie darüber informiert, Ihren Pass zur Abholung des Visums bereitzustellen.
Die Abholung des Visums muss durch den Antragsteller persönlich oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Zur Abholung muss immer der originale Reisepass jedes Antragstellers (auch aller minderjährigen Kinder), der zur Antragstellung genutzt wurde, vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt.
- Reisepass der bevollmächtigten Person
- Originaler Reisepass des Antragstellers
- Von dem Antragsteller im Original unterzeichnete Vollmacht
- Foto des Antragstellers mit dem Reisepass der bevollmächtigten Person vorlegen
Die Visumabholung für minderjährige Kinder ist durch einen Elternteil ohne Vollmacht oder eine dritte Person mit Vollmacht der Eltern möglich.
Vollmacht Passabholung
Vollmacht Passabholung Kind
Ablehnung
Das Wichtigste in Kürze:
- Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren ist ab dem 01.07.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
- Falls Ihr Visumantrag ab dem 01.07.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Die Botschaft wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
- Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
- Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
Weitere Information zum ausgesetzten Remonstrationsverfahren
Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie bitte sofort mitteilen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben. Vereinbaren Sie zeitnah nach Ihrer Einreise in Deutschland, zur Anmeldung beim zust. Einwohnermeldeamt sowie bei der Ausländerbehörde, zur Ausstellung des notwendigen Aufenthaltstitel, einen Termin.
Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Kontakt zur Visastelle in Islamabad
Die Visastelle Afghanistan in Islamabad können Sie jederzeit schnell und einfach über das Kontaktformular erreichen: Kontaktformular zur Visastelle für Afghanistan in Islamabad