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Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage

22.11.2023 - Artikel
Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

1. Terminregistrierung

Die Visastelle der Botschaft Kabul ist bis auf Weiteres geschlossen. Eine Antragsabgabe in Kabul ist daher längerfristig nicht möglich. Visaanträge zur Erteilung nationaler Visa können entweder in Islamabad (Familienzusammenführung, Studium, Sprachkurs, Erwerbstätigkeit, etc.) oder Teheran (ausschließlich Familienzusammenführung) gestellt werden.

Für die Beantragung ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache notwendig. Die Terminbuchung bzw. Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. kann hier erfolgen: Terminregistrierung

Der Nachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen war bis zum 31.07.2018 ausgesetzt und ist erst seit dem 01.08.2018 für eine begrenzte Personenanzahl von 1.000 pro Monat weltweit  möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Nachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen

2. Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.


Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.

⬜ Antragsformular Nationales Visum

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck das passende Merkblatt erstellt:

⬜ Merkblatt Ehegattennachzug / Eheschließung;  

    Merkblatt Ehegattennachzug/ Eheschließung

⬜ Merkblatt zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug
⬜ Merkblatt Kindernachzug
⬜ Merkblatt Nachzug sonstiger Familienangehöriger
⬜ Merkblatt Nachzug zum unbegleiteten minderjährigen Ausländer

    Merkblatt Nachzug zum unbegleiteten minderjährigen  Ausländer                

⬜ Merkblatt Erwerbstätigkeit
⬜ Merkblatt Studium / Sprachkurs

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können hier erfolgen: Fristwahrende Anzeigen

3. Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke. Ihr Reisepass wird für die Dauer des Verfahrens nicht einbehalten.

Persönliche Anreise in das Gastland ist erst unmittelbar zu ihrem bestätigten Termin erforderlich. Sofern Visa zum längeren Aufenthalt (z.B. Familienzusammenführung) beantragt werden, ist die Anwesenheit im Gastland weder während des laufenden Visumverfahrens noch zur späteren Abholung des Visums, die i. d. R. durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, erforderlich.

4. Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

5. Visumerteilung

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie darüber informiert, Ihren Pass zur Abholung des Visums bereitzustellen.

Die Abholung des Visums muss durch den Antragsteller persönlich oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Wird eine Person zur Abholung des Visums bevollmächtigt, so muss diese ihren eigenen Reisepass sowie eine von Ihnen im Original unterzeichnete Vollmacht vorlegen (+ 1 jeweils eine Kopie). Die Visumabholung für minderjährige Kinder ist durch einen Elternteil ohne Vollmacht oder einen dritte Person mit Vollmacht der Eltern möglich.

Zur Abholung muss stets der originale Reisepass jedes Antragstellers (auch aller minderjährigen Kinder) vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt. Zur Abholung muss immer der Reisepass vorgelegt werden, der auch zur Antragstellung genutzt wurde.
Vollmacht Passabholung
Vollmacht Passabholung Kind

6. Ablehnung

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Diese Gründe werden Ihnen in einem Ablehnungsbescheid genannt. Gegen die Entscheidung können Sie remonstrieren. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen und Hinweise im Merkblatt:

Merkblatt zur Durchführung eines Remonstrationsverfahrens

Es steht Ihnen jederzeit frei, einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen.

7. Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie bitte sofort mitteilen, damit Ihnen ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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