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Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Artikel
Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Bitte informieren Sie sich auf der folgenden Seite, ob Sie die Voraussetzungen zur Einwanderung als Fachkraft erfüllen: Einreise von Fachkräften

Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de . Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Sie können als Fachkraft einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten, wenn

  • Ihre ausländische Qualifikation anerkannt wurde;
  • Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten haben. Bitten Sie hierzu Ihren künftigen Arbeitgeber, das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen ;

Ihren Visumantrag sollten Sie erst dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen vorlegen können. Wenn Ihre ausländische Qualifikation noch nicht anerkannt wurde, kann Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, registrieren Sie sich bitte hier für einen Termin in der Terminliste für Visa zur Arbeitsaufnahme als Fachkraft. Den Link zur Terminbuchung finden Sie hier: Terminregistrierung

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren


Wenn Sie schon einen Arbeitgeber gefunden haben, können Sie ihn bevollmächtigen, für Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde an dem Ort, an dem Sie künftig arbeiten werden, zu beantragen. Die Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber und unterstützt ihn, die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu beantragen. Sie holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. Wenn alle Voraussetzungen, die im Inland geprüft werden können, erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusendet. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, können Sie bei der Auslandsvertretung einen Termin zur Beantragung des Visums buchen, der innerhalb von drei Wochen stattfinden muss. Bei diesem Termin müssen Sie das Original der Vorabzustimmung mit weiteren Unterlagen vorlegen. Die Auslandsvertretung entscheidet in der Regel innerhalb drei weiterer Wochen über Ihren Visumantrag. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro.


Wenn Ihnen auch die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorliegt, können Sie sich für einen Termin im beschleunigten Fachkräfteverfahren registrieren. Hierzu tragen Sie sich bitte in der Terminliste für ein Visum für Fachkräfte mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Diese Terminliste wird ab dem 02.03.2020 freigeschaltet unter folgendem Link: Terminregistrierung


WICHTIG: Die Botschaft empfiehlt, dass eine Terminbuchung für ein Visum mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nur erfolgen sollte, wenn bereits ein gültiges Einreisevisum für Pakistan oder Indien vorliegt. Es sollte sichergestellt sein, dass der gebuchte Termin auch wahrgenommen werden kann. Der Termin wird, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, innerhalb von drei Wochen ab Registrierung stattfinden. Es wird daher empfohlen, erst bei Erhalt eines solchen Visums einen entsprechenden Termin zu buchen.

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