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Deutschland und Afghanistan: Bilaterale Beziehungen

19.02.2024 - Artikel

Die deutsch-afghanischen Beziehungen gehen auf die erste Kontaktaufnahme zwischen den Regierungen des Deutschen Reiches und des Königreichs Afghanistan im Jahr 1915 zurück. Nach dem Ende der Taliban-Herrschaft im Jahr 2001 überreichte der deutsche Botschafter als erster ausländischer Missionschef der neuen Übergangsregierung sein Beglaubigungsschreiben. Deutschland war 2001 und 2011 Gastgeber zweier Konferenzen zur Zukunft Afghanistans.

Nach dem Ende des NATO-Einsatzes ISAF beteiligte sich Deutschland ab 2015 als zweitgrößter Truppensteller an der NATO-Mission „Resolute Support“ zur Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte. Mit dem gemeinsamen Beschluss der NATO-Partner, die Mission zu beenden, hat auch die Bundesregierung im Sommer 2021 ihre Soldatinnen und Soldaten aus Afghanistan abgezogen.

Mit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 hat die Bundesregierung ihre umfangreiche Unterstützung Afghanistans in der Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung ausgesetzt, engagiert sich aber weiterhin substantiell im Rahmen humanitärer Hilfe und Basisversorgung für die Menschen in Afghanistan und afghanische Flüchtlinge in den benachbarten Ländern.

Im Zentrum der Bemühungen Deutschlands stehen neben der humanitären Hilfe aktuell der Einsatz für Menschenrechte, besonders auch von Frauen und Kindern, die Stärkung der Zivilgesellschaft, regionale Zusammenarbeit sowie die Ermöglichung der sicheren Ausreise für deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte und besonders gefährdete Personen, denen die Bundesregierung eine Aufnahmezusage erteilt hat (jeweils inklusive ihrer Kernfamilien). Bezüglich der aktuellen Entwicklungen des Bundesaufnahmeprogrammes finden Sie hier die notwendigen Informationen.

Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan politisch nicht an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf Weiteres geschlossen. In Kontakten der Bundesregierung und internationaler Partner mit Vertretern der de facto Regierungsbehörden geht es unter anderem um die Ermöglichung ungehinderter Ausreisen, Zugang für humanitäre Hilfe, Schutz der Frauenrechte, Wahrung der Menschenrechte inklusive Regierungsführung und Terrorbekämpfung.

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