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Visa und Einreise

Antragsunterlagen Schengen Visa,

  1. Ein Reisepass (Mindestgültigkeit: 3 Monate nach vorgesehenen Rückkehr).

    Reisepässe der Serie „TR“ können nicht akzeptiert werden. - Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen - er muss innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein. Es können nur maschinenlesbare Pässe akzeptiert werden, da handschriftlich ausgestellte (nicht maschinenlesbare) Reisepässe aufgrund von Vorgaben der International Civil Aviation Organization (ICAO) seit dem 25. November 2017 nicht mehr anerkannt werden

  2. 1 (VIDEX) Antragsformular mit Belehrung pro Antragstellenden. Anträge minderjähriger Antragstellender müssen von beiden erziehungsberechtigten Eltern unterschrieben sein. Übt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht aus, muss dieses bei Antragstellung zwingend nachgewiesen werden
  3. 2 aktuelle biometriefähige Fotos ( Foto-Mustertafel)
  4. Identitätspapier (Tazkira)
  5. Krankenversicherung für den beantragten Besuchszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 30.000 und Rückführung im Krankheitsfall
  6. Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel in Afghanistan in Form von Kontoauszügen der letzten 6 Monate und falls vorhanden:
    1. Nachweis Grund- und Hausbesitz in Afghanistan, Nachweis Gehaltszahlungen
    2. bei Arbeitnehmern/Staatsbediensteten zusätzlich ein Nachweis über ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Angabe seit wann, in welcher Funktion und mit welchen Einkommen Sie dort beschäftigt sind;
    3. sofern ausreichende eigene finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Schengener Staaten nicht vorhanden sind: Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  7. Zum Nachweis der familiären Verwurzelung Heiratsurkunde und Tazkiras der Kinder und Ehepartner (falls verheiratet).
  8. Visumgebühr in Höhe von 90,00 EUR (Erwachsene) 45,00 EUR (Kinder). Die Gebühren sind in Landeswährung bei Beantragung in bar zu zahlen

  1. gültige Flugreservierung (keine Flugbuchung)
  2. Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel in Afghanistan in Form von Kontoauszügen der letzten 6 Monate und falls vorhanden: Nachweis Grund- und Hausbesitz in Afghanistan. Nachweis Gehaltszahlungen:
    1. bei Arbeitnehmern/Staatsbediensteten zusätzlich ein Nachweis über ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Angabe seit wann, in welcher Funktion
      und mit welchen Einkommen Sie dort beschäftigt sind
    2. bei Hausfrauen/Personen ohne eigenes Einkommen zusätzlich ein Nachweis über ein
      ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis des Familienoberhauptes (Ehemann, Vater
      oder sonstigen Vormundes) mit Angabe, seit wann, in welcher Funktion und mit
      welchem Einkommen beschäftigt
    3. bei Schülern/Studenten zusätzlich eine Schulbescheinigung/Studienbescheinigung
      mit Angabe des Schuljahres und, wenn die Reise außerhalb der Ferien geplant ist,
      Nachweis der Befreiung vom Schulbesuch oder des Studiums
    4. sofern ausreichende eigene finanzielle Mittel für den Besuchsaufenthalt in den
      Schengener Staaten nicht vorhanden sind: Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68
      Aufenthaltsgesetz
  3. Formloses Einladungsschreiben der einladenden Person
  4. Meldebescheinigung sowie Nachweis über den Aufenthaltsstatus der einladenden Person in Deutschland
    1. handelt es sich bei der einladenden Person um eine(n) deutsche(n) Staatsangehörige(n), muss eine beidseitige Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses und der Meldebescheinigung vorgelegt werden (nicht älter als 6 Monate)
    2. handelt es sich bei der einladenden Person nicht um eine(n) deutsche(n) Staatsangehörige(n), muss neben der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) auch eine beidseitige Kopie des Aufenthaltstitels vorgelegt werden
  5. Krankenversicherung für den beantragten Besuchszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 30.000 und Rückführung im Krankheitsfall
  6. Zum Nachweis der familiären Verwurzelung Heiratsurkunde und Tazkiras der Kinder und Ehepartner (falls verheiratet)

Alle Unterlagen müssen im Original mit deutscher oder englischer Übersetzung und in einer Kopie (schwarz/weiß) vorgelegt werden! Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen und bearbeitet werden können und das Schriftstücke, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, übersetzt werden müssen. Die oben genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, noch weitere Dokumente oder Nachweise zu erbringen

  1. Gültige Handelslizenz
  2. Falls der Antragstellende nicht der Inhabende der afghanischen Firma ist: Ein Nachweis über ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis mit Angabe, seit wann, in welcher Funktion und mit welchem Einkommen diese/r beschäftigt ist
  3. Formloses Einladungsschreiben mit beabsichtigter Aufenthaltsdauer, Geschäftsgegenstand und Handelsregisterauszug im Original des einladenden Unternehmens
  4. Nachweis früherer Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen (z.B. Zollerklärungen & Verträge)
  5. im Fall eines Messeausstelenden zusätzlich vorzulegen:
    1. Nachweis der bezahlten Rechnung des deutschen Messeveranstalters (Vorzulegen ist eine Kopie der Rechnung sowie des Zahlungsbelegs).
    2. Nachweis der bezahlten Hotelreservierung.
  6. im Fall eines Messebesuchenden zusätzlich vorzulegen:
    1. Einladung der Messeveranstalter oder andere Nachweise für den Messebesuch (wie z.B. vorab erworbene Eintrittskarten.
    2. Nachweis der bezahlten Hotelreservierung.

  1. Bescheinigung des Gesundheitsministeriums in Afghanistan über die Art der Erkrankung mit Übersetzung und Angabe, dass die Behandlung nicht in einer Klinik in Afghanistan durchgeführt werden kann
  2. Behandlungszusage des behandelnden Arztes / Krankenhauses in Deutschland mit Angabe über die voraussichtliche Behandlungsdauer
  3. Bescheinigung des Arztes oder Krankenhauses in Deutschland, dass die Behandlungskosten zu 100% gezahlt sind oder deren Übernahme nachgewiesen ist.
  4. Eventuelle Begleitpersonen (nur eine Person, bei minderjährigen Kindern nur ein nachgewiesen erziehungsberechtigtes Elternteil) muss diese zwingend in der Krankenhauseinladung mit aufgeführt sein. Bei Antragstellung müssen diese Personen ebenfalls alle geforderten Nachweise vorlegen. Übt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht aus, muss dieses bei Antragstellung zwingend nachgewiesen werden

  1. Gültiger Reisepass mit Sichtvermerk oder Aufenthaltsgenehmigung des Endzielstaates und ggf. der Durchreisestaaten zwischen Deutschland und dem Zielstaat inkl. davon gefertigter Kopien.

    Mit diesem Visum darf der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen werden.

    Falls geplant ist bzw. es notwendig sein wird den Transitbereich zu verlassen geben Sie das unbedingt bei der Beantragung des Visum an.

  • Alle Unterlagen müssen im Original mit deutscher oder englischer Übersetzung und in einer Kopie (schwarz/weiß) vorgelegt werden!
  • Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen und bearbeitet werden und, dass Schriftstücke, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst sind, übersetzt werden müssen.
  • Es werden nur maschinenlesbare Pässe akzeptiert, da handschriftlich ausgestellte (nicht maschinenlesbare) Reisepässe aufgrund von Vorgaben der International Civil Aviation Organization (ICAO) seit 2017 nicht mehr anerkannt werden
  • Anträge minderjähriger Antragsteller müssen von beiden erziehungsberechtigten Eltern unterschrieben sein. Übt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht aus, muss dieses bei Antragstellung zwingend nachgewiesen werden
  • Vollständigkeit der Unterlagen führt nicht automatisch zur Visumerteilung
  • Ge- oder verfälschte Unterlagen führen automatisch zur Ablehnung
  • Bei Ablehnung, unabhängig vom jeweiligen Ablehnungsgrund, wird die Bearbeitungsgebühr n i c h t zurückerstattet
  • Die Antragsformulare sind kostenlos
  • Bei den aufgeführten Unterlagen handelt es sich um Mindestanforderungen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, noch weitere Dokumente oder Nachweise zu erbringen
  • Weder innerhalb noch außerhalb der Visastelle entstehen keine weiteren Kosten außer den angegebenen Gebühr und gegebenenfalls entstehenden Telekommunikationsauslagen
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