Die Deutsche Botschaft Teheran ist vorübergehend aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr geschlossen, eine Wiederaufnahme des Dienstbetriebs wird fortlaufend im Lichte der aktuellen Situation geprüft.
Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und ein Schengen-Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen wollen, ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran derzeit aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan aufhalten.
Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist ebenfalls die Deutsche Botschaft Teheran grundsätzlich weiterhin zuständig.
Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort sowie Alternativen zur Antragstellung in Teheran für diese Fälle fortlaufend. Es wird empfohlen, die Webseite der Deutschen Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums zeitnah eingestellt.
Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Afghanistan haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Islamabad beantragen.