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Informationen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

04.08.2019 - Artikel

Der Nachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen war bis zum 31.07.2018 ausgesetzt und ist seit dem 01.08.2018 für eine begrenzte Personenanzahl von 1.000 pro Monat weltweit möglich.

Enge Familienangehörige (Ehegatt/innen, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: Warteliste Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wurde vom Auswärtigen Amt damit beauftragt, die Familienangehörigen von Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland zu unterstützen. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragsteller/innen bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente vor dem Visum-Termin vorgelegt werden können. IOM hat zu diesem Zweck ein Zentrum in Kabul eröffnet. IOM wird alle afghanischen Antragsteller/innen, die auf einen Termin warten, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, damit alle notwendigen Dokumente für den Familiennachzug nach Deutschland vorbereitet werden können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

FAP Kabul - Afghanistan

Tel: +93 701104000

Email: info.fap.af@iom.int

Arbeitszeiten: Sonntag bis Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr

Weitere Informationen

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach…

Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage

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Häufig gestellte Fragen

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