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Häufig gestellte Fragen

22.01.2019 - FAQ

Bitte lesen Sie sie erst die Antworten auf die häufig gestellten Fragen, bevor Sie eine Nachricht schreiben:

FAQ

Es ist bis auf weiteres nicht mit einer Wiedereröffnung der Visastelle der Botschaft Kabul zu rechnen. Eine Antragsabgabe in Kabul ist daher nicht möglich. Schengen-Visa können an den Vertretungen in Islamabad, Istanbul und Dubai beantragt werden. Anträge auf ein nationales Visum (Familienzusammenführung, Studium, Erwerbstätigkeit, Sprachkurse etc.) können in Islamabad und Teheran gestellt werden.

Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie hier.

Nein, es ist bis auf weiteres nicht mit einer Wiedereröffnung der Visastelle der Botschaft Kabul zu rechnen. Die Visastelle der Botschaft Kabul wurde nach Islamabad, Teheran (Schengenvisa und Nationale Visa) sowie Dubai und Istanbul (Schengenvisa) verlagert. Eine Antragsabgabe in Kabul ist längerfristig nicht möglich.

Wenn Sie zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen möchten, dann beantragen Sie ein Schengenvisum (Aufenthalt bis zu 90 Tage). Für langfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage).

Schengenvisa (Aufenthalte bis 90 Tage)
Nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage)

Eine Antragsabgabe in Kabul ist aufgrund der Schließung der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul längerfristig nicht möglich.

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan können Schengen Visa daher an den deutschen Vertretungen in Islamabad, Teheran, Istanbul und Dubai beantragen. Anträge auf ein nationales Visum können in Islamabad oder Teheran gestellt werden.

Die Antragstellung an anderen deutschen Auslandsvertretungen (z.B. in Usbekistan, Tadschikistan usw.) ist nur möglich, wenn die AntragstellerInnen in dem Land einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie hier.

Ja, für alle Anträge wird ein Termin benötigt.

Eine Antragsabgabe in Kabul ist aufgrund der Schließung der Visastelle längerfristig nicht möglich. Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums (Familienzusammenführung, Studium, Sprachkurs, Erwerbstätigkeit usw.) können an den Auslandsvertretungen in Islamabad oder Teheran gestellt werden. Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums (Besuch, Tourismus, Business usw.) können an den Auslandsvertretungen Islamabad, Teheran, Istanbul und Dubai gestellt werden.

Termine an diesen Auslandsvertretungen können Sie kostenfrei und nur über die Webseite der Deutschen Botschaft Kabul buchen. Wie das geht, erfahren Sie hier:

Nationale Visa

Schengen-Visa

Bitte kommen Sie 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin mit vollständigen Unterlagen. Im Falle einer Verspätung müssen Sie damit rechnen, dass die Visumbeantragung nicht mehr möglich ist.


Der Versand der automatischen Bestätigung kann bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Emaildresse angegeben haben und kontrollieren Sie auch ihren Spam-Ordner.

Antragsteller werden entsprechend ihrer Eintragung auf der Warteliste kontaktiert. Informationen zu den aktuellen Wartezeiten finden Sie auf unserer Webseite hier: Nationale Visa

Da es schwierig ist, im Voraus abzuschätzen, wie sich die Terminlage entwickelt, handelt es sich bei den Angaben zu den Wartezeiten immer um Schätzungen.

Wenn Sie eine Mail erhalten, dass Ihre Registrierung storniert wurde, so wurde bei einer Überprüfung festgestellt, dass Sie sich mehrfach auf der Warteliste eingebucht haben oder für jedes Familienmitglied einzeln eine Buchung vorgenommen haben. Solche Eintragungen werden gelöscht. Sie haben in diesen Fällen aber immer noch eine aktive Buchung, Familien werden in einer Buchung zusammengefasst.

Wir bitten um Verständnis, dass in solchen Fällen keine Sondertermine vergeben werden können. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Standesamt in Verbindung.

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können unter dem folgenden Link erfolgen:

http://www.fap.diplo.de

Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, Ihre fristwahrende Anzeige per Email an die Botschaft Kabul zu senden. Die Anzeigen können nicht aufbewahrt und zukünftigen Anträgen zugeordnet werden. Es ist ausreichend, wenn Sie einen Ausdruck der Anzeige bei Antragstellung mitbringen.

Die Bearbeitungsdauer für ein Schengenvisum beträgt in der Regel fünf Arbeitstage, in Ausnahmefällen auch länger. Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise stellen. Sie sollten ihren Antrag spätestens 14 Tage vor geplanter Abreise stellen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise nach Deutschland der Grenzbeamte einen Nachweis des Krankenversicherungsschutzes sowie über die Finanzierung des Aufenthalts verlangen kann. Bitte führen Sie deshalb diese Nachweise mit, ansonsten kann es passieren, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.


Die Bearbeitungsdauer für ein Nationales Visum (Familienzusammenführung) beträgt in der Regel sechs bis acht Monate. Anträge für Studenten- oder Arbeitsvisa können in den meisten Fällen nach vier bis sechs Wochen abschließend entschieden werden. Ihr Antrag auf ein nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet. Die Ausländerbehörde überprüft Ihren Antrag und teilt der Botschaft das Ergebnis mit. Erst dann kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Sobald das geschehen ist, werden Sie per Email benachrichtigt.

Sind die Antragsteller nicht gemäß des Merkblatts vorbereitet und fehlen wichtige Unterlagen oder Kopien, kommt es anlässlich dann notwendig werdender Nachforderungen zu Verzögerungen, die zu Lasten der jeweiligen Antragsteller und ihren Antragsverfahren gehen. Es wird gebeten, die bei Antragstellung vorzulegenden Dokumente und ihre zu fertigenden Kopien in der im Merkblatt gelisteten Reihenfolge vorzulegen, da dies den Arbeitsablauf bei Antragsannahme im Sinne aller Antragsteller und der Visastelle beschleunigen würde. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass Unterlagen oftmals unsortiert und/oder unvollständig vorgelegt werden.

Die Gebühren für ein Schengen-Visum betragen 80 Euro.
Die Gebühren für ein Nationales Visum betragen 75 Euro. Die Gebühren sind bei der Antragstellung in Landeswährung in bar zu zahlen. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird.
Ferner wird eine Auslage für die Urkundenüberprüfung (einmal pro Familie) fällig.

Für Kinder sind die Gebühren ermäßigt bzw. Schengen-Visa für Kinder bis sechs Jahren sind gebührenfrei.
Visaanträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher werden gebührenfrei bearbeitet. Ebenfalls gebührenfrei sind Visaanträge für freizügigkeitsberechtigte Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.

Ausführliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden sie hier.

Informationen zu Schengen Visa (bis zu 90 Tage): Schengen Visa

Informationen zu Nationalen Visa (Langfristiger Aufenthalt): Nationale Visa

WICHTIG: Vollständige Unterlagen!
Sind die AntragstellerInnen nicht gemäß des jeweiligen Merkblattes vorbereitet und fehlen wichtige Unterlagen und Kopien, kommt es anlässlich dann notwendiger Nachforderungen zu Verzögerungen, die zu Lasten der AntragstellerInnen gehen. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass nur ca. 5 % der eingereichten Visumanträge vollständig sind. Helfen Sie uns, die Wartezeiten für alle AntragstellerInnen zu verkürzen, indem Sie vollständige und geordnete Anträge abgeben.

Dieses Erfordernis gilt ausnahmslos für alle AntragstellerInnen.

Sind die AntragstellerInnen nicht gemäß des Merkblattes vorbereitet und fehlen wichtige Unterlagen und Kopien, kommt es anlässlich dann notwendiger Nachforderungen zu Verzögerungen, die zu Lasten der AntragstellerInnen gehen. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass nur ca. 5 % der eingereichten Visumanträge vollständig sind. Helfen Sie uns, die Wartezeiten für alle AntragstellerInnen zu verkürzen, indem Sie vollständige und geordnete Anträge abgeben!

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass auch weiterhin ausschließlich die Informationen auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kabul verbindlich sind und bitten vorsorglich davon abzusehen, Dokumente vorab per Mail zu schicken. Sämtliche Unterlagen müssen von den jeweiligen AntragstellerInnen bei Visumbeantragung vorgelegt werden.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen direkt an die Auslandsvertretung, an der Sie den Antrag gestellt haben.

Bitte beachten Sie die regulären Bearbeitungszeiten für Visumanträge auf unserer Webseite und dass aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen teilweise keine Sachstandsanfragen beantwortet werden können, sollten diese bereits vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit eingehen.

Wir bitten um Verständnis, dass Auskünfte zu einzelnen Anträgen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den/die AntragstellerInnen selbst, deren gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten erteilt werden können.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie gegen die Ablehnung remonstrieren.

Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie hier:

Merkblatt Remonstration

Das Gesetz verlangt beim Ehegattennachzug einfache Sprachkenntnisse, die wiederum als Niveau A1 definiert sind, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 9 AufenthG.

Bitte beachten Sie die Hinweise in unserem Merkblatt zum Sprachnachweis hier.

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